Gem 2.9.3 klassifizierte Stoffe unterliegen den Vorschriften fr Meeresschadstoffe. Stoffe, die unter den UN-Nummern 3077 und 3082 befrdert werden, aber nicht den Kriterien in 2.9.3 entsprechen (siehe 2.9.2.2), unterliegen nicht den Vorschriften fr Meeresschadstoffe. Jedoch gelten fr Stoffe, die in diesem Code als Meeresschadstoffe eingestuft sind (siehe Index), den Kriterien in 2.9.3 aber nicht mehr entsprechen, die Vorschriften in 2.10.2.6.